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Unser Ablauf
So funktioniert rechtliche Betreuung
Klarheit, von Anfang an.
Viele Menschen wissen zunächst nicht, was eine rechtliche Betreuung bedeutet und wie ein Betreuungsverfahren überhaupt abläuft. Wir möchten deshalb verständlich erklären, was passiert – und was nicht. Rechtliche Betreuung bedeutet nicht automatisch, dass ein anderer Mensch sämtliche Entscheidungen übernimmt.
Sie wird nur für die Bereiche eingerichtet, in denen rechtliche Unterstützung tatsächlich erforderlich ist.
Eine Immobilienmaklerin im blauen Blazer zeigt einem Mann mit Umhängetasche ein Haus durch eine offene blaue Tür.
Wann kommt eine rechtliche Betreuung in Betracht?
Eine rechtliche Betreuung kann eingerichtet werden, wenn ein volljähriger Mensch aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann. Dabei gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit. Andere geeignete Hilfen haben Vorrang, wenn Angelegenheiten damit ebenso gut geregelt werden können. Eine Betreuung soll deshalb: nicht mehr Bereiche umfassen und nicht länger bestehen, als tatsächlich erforderlich ist.
Wie beginnt ein Betreuungsverfahren?
Schritt für Schritt.
Ein Betreuungsverfahren kann vom betroffenen Menschen selbst angeregt beziehungsweise beantragt oder unter bestimmten Voraussetzungen von Amts wegen eingeleitet werden. Das Betreuungsgericht prüft anschließend die persönliche Situation und ob eine rechtliche Betreuung erforderlich ist. Dabei spielen unter anderem die Einschätzung der Betreuungsbehörde, die persönliche Anhörung und – abhängig vom Verfahren – medizinische Erkenntnisse eine Rolle.
1
Situation wird bekannt
Ein Unterstützungsbedarf wird festgestellt oder mitgeteilt.
2
Bedarf wird geprüft
Das Gericht prüft, ob und in welchen Bereichen Betreuung erforderlich ist.
3
Betroffene Person wird einbezogen
Wünsche und Vorstellungen spielen eine zentrale Rolle.
4
Betreuer wird ausgewählt
Das Betreuungsgericht entscheidet über die geeignete Betreuungsperson.
5
Aufgabenbereiche werden festgelegt
Im Beschluss wird bestimmt, für welche Angelegenheiten der Betreuer zuständig ist.
Wer entscheidet über den Betreuer?
Das Betreuungsgericht.
Ein rechtlicher Betreuer wird nicht wie ein gewöhnlicher Dienstleister beauftragt. Die Bestellung erfolgt durch das Betreuungsgericht. Wünscht der betroffene Mensch eine bestimmte geeignete Person als Betreuer, ist dieser Wunsch bei der Auswahl grundsätzlich zu berücksichtigen.
Deshalb kann ein persönliches Kennenlernen bereits während eines laufenden Verfahrens sinnvoll sein.
Nach der Bestellung
beginnt die eigentliche Zusammenarbeit.
Nach Übernahme einer Betreuung möchten wir zunächst verstehen:
  • Wie ist die aktuelle Lebenssituation?
  • Welche Angelegenheiten sind dringend?
  • Welche Wünsche bestehen?
  • Welche Ziele sollen erreicht werden?
  • Was kann weiterhin selbst erledigt werden?
  • Wo wird konkrete rechtliche Unterstützung benötigt?
Auf dieser Grundlage strukturieren wir die Betreuung und bearbeiten die gerichtlich übertragenen Aufgabenbereiche.
Betreuung bedeutet Zusammenarbeit
nicht Bevormundung.
Ein Betreuer soll einen betreuten Menschen dabei unterstützen, seine rechtlichen Angelegenheiten möglichst selbst zu besorgen. Die Wünsche des betreuten Menschen bilden deshalb den Ausgangspunkt unserer Arbeit.
Vertretung findet dort statt, wo sie tatsächlich erforderlich ist.
Und wenn sich die Situation verändert?
Betreuung ist nicht für immer festgeschrieben.
Unterstützungsbedarf kann sich verändern.
Aufgabenbereiche können wegfallen, eingeschränkt oder – wenn notwendig – erweitert werden. Entfallen die Voraussetzungen für eine Betreuung, ist sie aufzuheben.
Unser Ziel ist deshalb nicht, möglichst viel zu übernehmen. Unser Ziel ist: die Unterstützung, die gerade tatsächlich gebraucht wird.
Noch Fragen zum Ablauf?
Sprechen Sie mit uns.
Rechtliche Betreuung wirft gerade am Anfang viele Fragen auf.
Wir erklären Ihnen gerne, wie unsere Arbeit organisiert ist und was Sie bei einer Zusammenarbeit mit BAMEA erwarten können.
Wir sind da, um zu unterstützen nicht, um über Menschen zu bestimmen. BAMEA steht für persönliche, verlässliche und professionell organisierte rechtliche Betreuung.
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