Wann kommt eine rechtliche Betreuung in Betracht?
Eine rechtliche Betreuung kann eingerichtet werden, wenn ein volljähriger Mensch aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann.
Dabei gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit.
Andere geeignete Hilfen haben Vorrang, wenn Angelegenheiten damit ebenso gut geregelt werden können.
Eine Betreuung soll deshalb: nicht mehr Bereiche umfassen und nicht länger bestehen, als tatsächlich erforderlich ist.